Alles, was Sie über Bewirtungsbelege wissen müssen: Definition, Pflichtangaben, steuerliche Absetzbarkeit und aktuelle Anforderungen.
Ein Bewirtungsbeleg ist ein Nachweis, der bei geschäftlichen Bewirtungen im Restaurant ausgestellt und ergänzt wird, um die Kosten steuerlich als Betriebsausgabe absetzen zu können.
Der Bewirtungsbeleg dient als Nachweis, dass das Essen tatsächlich durch die Geschäftstätigkeit entstanden ist und kein reines Privatvergnügen war. Man benötigt diesen Beleg, um die Bewirtungskosten später von der Steuer absetzen zu können.
Die steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten hängt davon ab, ob es sich um eine geschäftliche oder betriebliche Bewirtung handelt.
| Art der Bewirtung | Betriebsausgaben | Vorsteuer (MwSt.) |
|---|---|---|
| Geschäftliche Bewirtung (mit externen Geschäftspartnern) | 70 % absetzbar | 100 % absetzbar |
| Betriebliche Bewirtung (nur eigene Mitarbeiter) | 100 % absetzbar | 100 % absetzbar |
Bei geschäftlich veranlassten Bewirtungen sind 30 % der Kosten nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, die den Gewinn nicht mindern dürfen. Die in der Bewirtungsrechnung enthaltene Umsatzsteuer ist jedoch in voller Höhe (100 %) als Vorsteuer absetzbar.
Damit der Bewirtungsbeleg steuerlich anerkannt wird, müssen folgende Angaben enthalten sein:
Die neuen Anforderungen umfassen:
Was ist eine TSE?
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein Sicherheitsmodul, das in elektronischen Kassensystemen zum Einsatz kommt. Sie verhindert nachträgliche Manipulationen von Kassendaten und gewährleistet die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen.
Neben den reinen Bewirtungskosten können auch Nebenkosten wie Garderobe oder Trinkgeld steuerlich geltend gemacht werden.
| Kostenart | Geschäftlich | Betrieblich |
|---|---|---|
| Trinkgeld | 70 % absetzbar | 100 % absetzbar |
| Garderobe | 70 % absetzbar | 100 % absetzbar |
Auch bei Bewirtungen im Ausland müssen die Anforderungen an Bewirtungsbelege eingehalten werden. Allerdings gibt es Erleichterungen:
Die häufigsten Gründe, warum das Finanzamt den Steuerabzug ablehnt:
Die Art der Bewirtung bestimmt die steuerliche Behandlung:
Mindestens ein externer Teilnehmer (Kunde, Geschäftspartner, Lieferant) ist anwesend. Die Bewirtung dient der Geschäftsanbahnung oder -pflege.
Ausschließlich eigene Mitarbeiter nehmen teil. Typische Anlässe: Betriebsfeier, Teambuilding, Arbeitsbesprechung im kleinen Kreis.
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